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Infos

Schutzkonzept

Konzept zum Schutz vor sexualisierter Gewalt
Im Januar 2020 beschloss die Landessynode das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt, das am 01. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Nach diesem Gesetz sind alle Kirchenkreise, Gemeinden und kirchlichen Einrichtungen verpflichtet, ein Schutzkonzept auszuarbeiten.
Die im Januar 2024 veröffentlichten Ergebnisse der Aufarbeitungsstudie ForuM bekräftigen noch einmal mehr die Richtigkeit und Wichtigkeit dieses Schutzkonzeptes. Die evangelische Kirche erkennt entstandenes Unrecht an. Sie steht auf der Seite der Betroffenen und bietet ihre volle Unterstützung an. Sollten Sie von sexualisierter Gewalt im kirchlichen Umfeld direkt oder indirekt betroffen sein, finden Sie hier Hilfe.